1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen CHICHU und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CHICHU hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen CHICHU und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1. Der CHICHU erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten, Fotos und Videos von CHICHU, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von CHICHU dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von CHICHU dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. CHICHU räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, CHICHU und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CHICHU.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist CHICHU bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann CHICHU zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von CHICHU unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHICHU nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von CHICHU formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. CHICHU bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

Honorare; Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und CHICHU nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsDesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann CHICHU Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.
4.3. Der Auftraggeber erstattet CHICHU die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Fremdleistungen
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt CHICHU im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CHICHU hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit CHICHU auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt CHICHU im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CHICHU alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat CHICHU nicht zu vertreten.
6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er CHICHU zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber CHICHU im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für CHICHU besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

Datenlieferung und Handling
7.1. CHICHU ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen, RAW-Daten von Foto-und Film usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
7.2. Stellt CHICHU dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von CHICHU vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet CHICHU nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
CHICHU bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind CHICHU Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von CHICHU nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist CHICHU berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. CHICHU haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind CHICHU eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die CHICHU auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

Gewährleistung; Haftung
10.1. CHICHU haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche
CHICHU auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen CHICHU aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet CHICHU nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die CHICHU an Dritte vergibt.
10.6. Sofern CHICHU Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt CHICHU hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme durch CHICHU zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. CHICHU haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. CHICHU ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. CHICHU haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. CHICHU ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese CHICHU bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Frankfurt am Main/ Deutschland.


Schlussbestimmungen
12.1. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main/ Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. CHICHU ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2013
Allgemeines (Geltungsbereich)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von CHICHU  (im folgenden CHICHU  genannt) durchgeführten Dienstleistungen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und darüber hinaus auch für alle dem Kunden überlassenen Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder welcher technischen Form sie vorliegen; insbesondere gilt dieses auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.

Darüber hinaus gelten sie auch für jedwede Vermietung des CHICHU (im folgenden Studio genannt) sowie die in der Mietsache enthaltenden Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

Die AGB gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung, bzw. des Angebots von CHICHU durch den Kunden. Will der Kunde den AGB widersprechen, so hat dies schriftlich und binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens CHICHU  bedarf es deshalb nicht.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch füralle zukünftigen Dienstleistungen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und darüber hinaus auch für alle dem Kunden überlassenen Produkte von CHICHU  sowie für zukünftige Vermietungen des Studios und zukünftige Durchführungen jedweder Art von Produktionen, Veranstaltungen und Events.

Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind die Angebote von CHICHU  freibleibend und unverbindlich.

Erteilte Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens CHICHU rechtsgültig. Änderungsabsprachen und Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern bestätigt, bzw. unterzeichnet sind.

Die CHICHU Preisliste ist wesentlicher Bestandteil dieser AGB. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von CHICHU schriftlich bestätigt wurden.

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages zwischen CHICHU und dem Kunden bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen CHICHU und dem Kunden bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über die vereinbarten Leistungsumfänge sind verbindlich. Die Beweislast trägt im Zweifel der Kunde..

Sollten vertragliche Abreden zwischen den Parteien rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von CHICHU .

1. Abschnitt: Foto- und Filmproduktionen sowie Veranstaltungsorganisation

1. Auftragsgegenstand

Gegenstand eines Auftrags an CHICHU ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. CHICHU behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.

2. Haftungsbeschränkung

a) CHICHU führt erteilte Aufträge stets unter größtmöglicher Anwendung von Sorgfalt durch und erbringt so auch ihre Lieferungen und Leistungen. Deshalb werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz vorliegt oder die Rechtsgüter Leben, Freiheit, Gesundheit und Körper betroffen sind. Insbesondere der Ersatz etwaiger mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

b) CHICHU sucht auch die zur Ausführung eines Auftrags oder zur Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen erforderlichen Erfüllungsgehilfen - wie weitere Fotografen, Kameraleute, Assistenten, Dienstleister, etc. - mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen wird aber nicht übernommen.

c) CHICHU übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, die sie selbst nicht ausgewählt hat. Der Kunde hat für die notwendigen Nutzungsrechte über das fotografische filmerische Urheberrecht hinaus zu sorgen und er trägt ebenfalls die Verantwortung für die sich aus einer Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

3. Nutzungsrechte

a) CHICHU wird dem Kunden bei Lieferungen und Leistungen die eingekauften Nutzungsrechte übertragen. Sie behält sich indes auch bei übertragenen Nutzungsrechten das Recht vor, Material zur Eigenwerbung zuverwenden.

b) CHICHU hat im Falle einer jeden unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars, welches sich nach der jeweils aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM errechnet. Sie behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche vor, wobei dem Kunden natürlich der Nachweis verbleibt, dass der Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

4. Urheberrecht

a) CHICHU behält das Urheberrecht am gesamten von ihr erstellten Material auch nach Übergabe.

b) CHICHU untersagt jegliche am Material nachfolgend vorgenommene Veränderung durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes. Auch darf das erstellte Material nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, gefilmt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Auch Dritte dürfen nicht zu diesem Tun veranlasst werden.

5. Arbeitszeit / Zuschläge / Überstunden

a) Als Werktage zählen Montag bis einschließlich Freitag. Wird an Sonn- oder Feiertagen oder sonst außerhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, werden hierfür grundsätzlich keine Zuschläge gefordert.

b) Überstunden sind mit dem anteiligen Stundensatz des Tageshonorars (Stundensatz X mehrgearbeiteter Zeit) zu vergüten. Die An- und Abreisen zu einem auswärtigen Aufnahmeort (Location) sind gesondert zu vergüten.

6. Honorare

a) CHICHU behält bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen und auch die Nutzungsrechte gehen erst danach auf den Kunden über.

b) CHICHU steht bei Stornierung des Auftrages die Bezahlung der bis dahin erbrachten Agenturleistungen und der bereits veranlassten Fremdleistungen zu. Diese Stornokosten fallen ebenfalls an, wenn sich ein angefangener Auftrag aus Gründen als undurchführbar erweist oder nicht fertiggestellt werden kann, die vom Kunden zu vertreten sind. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde (z.B. Beginn/Vorbereitung eines Fotoshooting, von Dreharbeiten oder eines Schnittprojekts). Dem Kunden verbleibt der Nachweis, dass der Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

c) CHICHU darf eine angemessene Erhöhung der Agenturleistungen verlangen, wenn die für die Durchführung eines Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen wesentlich überschritten wird, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. wegen Änderungswünschen entgegen vorheriger Absprachen am laufenden Projekt,

wegen Fehlens oder wegen wesentlicher Verspätung von vom Auftraggeber zu beschaffender Modelle bei einem Fotoshooting, etc.).

d) CHICHU hat auch Anspruch auf die Bezahlung von Gestaltungsvorschlägen oder Konzeptionen, die wunschgemäß für den Kunden gefertigt worden sind. Lediglich als kostenlos ausgewiesene Beratungsgespräche erfolgen ohne Vergütung.

e) CHICHU hat im Falle von Schlechtwetter Anspruch auf Bezahlung eines Ausfallhonorars von 50 % für den Fotografen und Erstattung aller veranlasster Fremdleistungen.

7. Mängelanzeigen

CHICHU müssen Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Lieferungen und Leistungen zugegangen sein. Sonst gilt der erteilte Auftrag als vertragsgemäß und mangelfrei abgearbeitet. Für nicht erkennbare Mängel gilt das Gesetz.

2. Abschnitt: Fotostudiovermietung – und nutzung (CHICHU 428)

1. Mietpreis

a) Die vereinbarte Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

b) Die Benutzung von Equipment bedarf der zusätzlichen Miete. Eine Preisliste kann gesondert angefragt werden, sofern sie nicht im Anhang enthalten ist.

2. Option / Buchung / Stornierung

a) Optionen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit, das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muss spätestens sieben Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich (per E-Mail, Fax, auf dem postalischen Weg (es gilt das Datum des Poststempels)) bei CHICHU eingehen, diese muss wiederum schriftlich von CHICHU bestätigt werden.

Andernfalls kann sie von CHICHU ohne vorherige Rücksprache annulliert werden. Die Vergabe kurzfristigerer Optionen und Buchungen (weniger als sieben Tage vor Produktionsbeginn) erfolgt nach Absprache zwischen CHICHU und dem Kunden im Einzelfall.

a) Nach schriftlicher Buchung und Buchungsbestätigung durch CHICHU per E-Mail, Fax, auf dem postalischen Weg (es gilt das Datum des Poststempels) oder im Rahmen eines bestätigen Kostenvoranschlags über die Durchführung einer wie auch immer gearteten Produktion, einer Veranstaltung oder eines Events durch CHICHU gilt das Studio als fest gebucht.

b) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von CHICHU nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als 9 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden nachkalkuliert (angefangene Stunden werden dabei jeweils zur vollen nächsten Stundenpauschale aufgerundet). Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

c) Festbuchungen können grundsätzlich storniert werden. Je nach Zeitraum zwischen Absage und dem reservierten Termin entstehen Stornokosten. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Kunden werden dem Kunden Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:

Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 5 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht werden, entfällt die Stornogebühr. Sollte der Ausweichtermin auch nicht eingehalten werden, wird dieser mit weiteren 100% berechnet! (Die Stornogebühr wird auch dann fällig, wenn das Studio im gesamten 14-tägigen Zeitraum ab Absage anderweitig belegt sein sollte.) Mit der Reservierung durch den Mieter gelten die aktuellen Stornoregelungen als akzeptiert.

d) CHICHU behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer ihr Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihr beauftragte Person betreten. Unabhängig davon gewährt CHICHU dem Kunden „Ungestörtheit“ in den Studioräumen. Die Studioräume werden nur im Notfall, nach ausdrücklicher Anmeldung, bzw. bei Bedarf (z.B. vom Studiobetreuer) betreten – der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Entgegenkommen und kann die Regelungen weder einklagen noch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Im Mietpreis enthalten ist die Betreuung des Studios durch eine von CHICHU beauftragte Studiohilfe (i.d.R. von 12 – 17 Uhr). Sofern im Vorfeld nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Studiohilfe jederzeit Zugang zum Studio zu gewähren.

3. Sonderleistungen

a) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Setbau, Casting, Hair- & Make-up, Styling, bestimmte Requisiten, Getränke, Catering, Hotel, etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten. Ebenso werden Endreinigung und Stromverbrauch (bei hohem Verbrauch, bzw. Dauerlicht) entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

b) Befinden sich Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen im Studio, die auf der Preisliste nicht explizit als Inklusivleistungen genannt sind oder vom Kunden als Sonderleistungen gebucht wurden, so hat der Kunden vor Verwendung mit CHICHU (dem Studiobegleiter) abzuklären, ob diese Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen von ihm genutzt werden können. Nutzt der Kunde diese Einrichungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen ohne vorherige Absprache, behält CHICHU sich vor, die Verwendung gesondert zu berechnen.

c) Von Dritten durch CHICHU für den Kunden erbrachte Leistungen und Materialien werden mit 15% Handling-Zuschlag abgerechnet.

d) CHICHU übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Modellen, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.

4. Zahlungsbedingungen

a) Die Miete sowie die Nebenkosten und Zusatzleistungen sind 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. 

b) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

c) Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge. Kann eine Rechnung (postalisch oder per E-mail) aufgrund falscher oder unzureichender Adressangaben, eines vollen E-mail-Posteingangs oder aus ähnlichen Gründen nicht zugestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit und Zahlungsfristen.

d) Bei Zahlungsverzug sind evtl. entstandene Mahngebühren ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Grundlagen der Vermietung von Räumlichkeiten und Einrichtungen

a) CHICHU vermietet an den Kunden die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/oder Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen für den angegebenen Zeitraum.

b) Der Kunde hat sich gegenüber CHICHU  bei Mietbeginn auf Verlangen durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. CHICHU ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Kunden in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. CHICHU verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine – auch auszugsweise – Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.

c) Der Kunde trägt die Versicherungspflicht und bestätigt durch Übernahme der Mieträume und - gegenstände, im Besitz einer gültigen, im Schadensfall haftenden Haftpflichtversicherung zu sein oder alternativ alle entstehenden Schäden aus eigener Kasse zu begleichen.

d) Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot. Vor der Eingangstür steht ein Aschenbecher zur Verfügung. Asche und Zigarettenstummel/-reste sind ausschließlich im Aschenbecher zu entsorgen.

6. Nutzung

a) Ist in diesen AGB die Rede von den Mieträumen (bzw. Studio), so bezieht sich dies auf die Kernräume Fotostudio, Küchenbereich, Workshop-Raum. Alle angrenzenden Räumlichkeiten sind nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung Teil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der Toiletten und der Dusche sind ohne besondere Vereinbarung im üblichen Rahmen erlaubt.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden. Jede Art von Änderung/Umbau der gemieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmittel durch den Mieter ist nicht zulässig (dies gilt insbesondere für stromführende Teile). Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

c) Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

d) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Mietsache, der enthaltenen Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasseroder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind eine schriftliche Erlaubnis von CHICHU und eine Studioaufsicht erforderlich. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden.

e) Untersagt ist jede Art von Aktivität, die gesetzlich verboten ist. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Kunde kann ohne Erstattung der vereinbarten Miete des Studios verwiesen werden.

h) Vor der Verwendung von Materialen und Hilfsmitteln, die zu einer hohen Hitze-, und/oder Nebelentwicklung führen können (z.B. Nebelmaschinen), ist die Studiobetreuung zu informieren. Zur Vermeidung des Auslösens der Brandschutzmeldeanlage, muss diese vorab deaktiviert werden.

i) Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von CHICHU ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt CHICHU zu, haften Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

j) In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält CHICHU das Hausrecht.

7. Zustand der Räume

a) Die Mieträume werden im gereinigten Zustand vermietet. Der Zustand ist bei Mietbeginn auf Sauberkeit und Vollständigkeit vom Kunden zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Während der Mietzeit werden an jedem Abend nach Produktionsschluss die Mieträume durch einen von CHICHU beauftragten Reinigungsdienst gereinigt. Gereinigt werden nur die Küche, die Toiletten sowie alle freien/frei zugänglichen Boden- und Oberflächen. Der Bereich der Hohlkehle, bzw. des aufgebauten Sets wird ausgelassen. Bei Mietende erfolgt eine Endreinigung.

b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, die über das normale Maß hinausgeht und sich nicht im Rahmen einer gängigen Endreinigung beheben lässt, behält CHICHU sich vor, die Reinigung nach Aufwand zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Beginn und Ende des Mietverhältnisses

a) Der Kunde hat sich mit Beginn des Mietverhältnisses von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Mietgegenstände zu überzeugen. Werden Mängel bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Mietgegenstände als ordnungsgemäß und vollständig übernommen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung eines Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

b) CHICHU erstellt bei Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Kunden ein Rückgabeprotokoll. Verzichtet der Kunde bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Kunde die von CHICHU durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.

c) Das Mietverhältnis beginnt mit dem Betreten der Studioräumlichkeiten, jedoch spätestens zu dem laut Reservierung vereinbarten Startzeitpunkt. Die Miete berechnet sich nach der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Preisliste, bzw. nach dem im konkreten Einzelfalls verhandelten Mietpreis. Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch den Studiobetreuer –erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste, bzw. nach dem im konkreten Einzelfall vereinbarten Mietpreis verrechnet – der Kunde hat hierauf keinen Rechtsanspruch.

d) Die Mietabrechnung erfolgt als Tagessatzabrechnung. Die kürzest mögliche Mietdauer beträgt vier Stunden.

e) Nach Beendigung der Nutzung obliegt es dem Kunden, alle Einrichtungen und Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zu versetzen – dies betrifft insbesondere den Bereich der Hohlkehle, der Küche, des Hair- & Make-up-Raums sowie des Styling-Raums. Wenn notwendig, werden alle angemieteten Gegenstände durch CHICHU auf Kosten des Kunden in den ursprünglichen Zustand versetzt.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von CHICHU vermieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmittel bleiben uneingeschränkt Eigentum von CHICHU .

b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmitteln aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

10. Haftung des Kunden im Rahmen des Mietverhältnisses

a) Die Gefahr für die Mieträume und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Kunden über. Das gleiche gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand im Namen von CHICHU durchgeführt werden.

b) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mieträume und in vollem Umfang für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der vermieteten Geräte und Räume stehen (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und die daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall).

Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CHICHU verursacht wurden sowie Verschleißschäden.

c) Der Kunde ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen (insbesondere der Unfallund Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in sämtlichen Räumen des Studios verantwortlich.

d) Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (außer Glühlampen- und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich zu melden.

e) Nicht retournierte, beschädigte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von CHICHU entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Kunden zum Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl von CHICHU entweder vom Kunden selbst zu beseitigen oder werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

f) Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Kunden. Diese Haftung des Kunden gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

g) Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.

h) Sollte der Kunde durch Schlüsselübergabe freien Zutritt zu den Studioräumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung, bzw. Sicherung der Eingangstüren, des Fotolagers und der Durchgangstüren zu den angrenzenden Büros zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere auch für den Verlust der übergebenen Schlüssel.

11. Haftung von CHICHU 

a) Der Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.

b) CHICHU übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Kunde hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.

c) Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch CHICHU ausgeschlossen.

d) CHICHU übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Mieter in die gemieteten Räume eingebracht hat, und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.

e) Der Kunde befreit CHICHU von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen CHICHU geltend gemacht werden können. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Nutzung trotz sachgerechtem Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleißteile), so bemüht sich CHICHU schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. CHICHU haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Kunde keine Forderungen Dritter gegen CHICHU geltend machen oder weiterleiten.

f) Eine Haftung von CHICHU für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

g) CHICHU haftet nicht bei Unfällen auf dem Gelände der Gwinnerhöfe (Gwinnerstr. 36-38)

12. Beendigung des Vertrages

a) CHICHU ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Kunden vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen von CHICHU nicht mehr vereinbar sind.

b) Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.

 

Stand: Februar 2023

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